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Testament

Verfügungen in frei widerrufbaren Testamenten sind sicher die geeignete Form, um gemeinnützige Institutionen zu begünstigen. Mit einem Testament sorgen Sie dafür, dass Ihr Vermögen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nach Ihren Wünschen verteilt wird.

Für die Errichtung eines Testaments sind klare gesetzliche Formvorschriften zu beachten. Die einfachste und kostengünstigste Form ist das eigenhändige Testament. Dieses ist nur dann gültig, wenn es von Anfang bis Ende von Hand geschrieben und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen ist.Weitere Informationen finden Sie in der kostenlosen Testamentsbroschüre der Krebsliga Thurgau.

Detaillierte Auskünfte geben Ihnen gerne der Vorstand oder die Geschäftsleitung der Krebsliga Thurgau unter: info@krebsliga-thurgau.ch oder 071 626 70 00.

Ist Ihnen die Angelegenheit zu komplex oder fühlen Sie sich unsicher, so können Sie die Form des öffentlichen Testaments wählen. Das öffentliche Testament wird vom Notar oder einer anderen befugten Urkundsperson nach ihren Angaben gegen eine Gebühr verfasst.