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Krankenkassen Abrechnung/Tarife

Tarife

Mit der seit 2012 geltenden Pflegefinanzierung werden die ambulanten Pflegekosten wie folgt finanziert: Der Anteil der Krankenversicherer ist in der Bundesverordnung KLV festgelegt. Der Eigenanteil der Klientinnen und Klienten ist in § 26 des Gesetzes über die Krankenversicherung KVG TG festgesetzt. Die einzelnen Anteile entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle. 

Die Stomatherapeutinnen erstellen die Meldeformulare, schicken diese zur Unterschrift an den jeweiligen Hausarzt. Die Spitexrechnung für Pflegeleistungen der Stomatherapie wird von uns zusammen mit dem Original des Meldeformulares an die Klientinnen und Klienten gesandt. Sie senden die Rechnung und das Meldeformular an Ihre Krankenkasse zur Verrechnung weiter. Unsere Dienstleistungen werden alle zwei Monate in Rechnung gestellt. 

Ab 60 Stunden / Quartal können Krankenversicherer eine Kopie der Bedarfsabklärung verlangen. Bei über 80 Stunden / Quartal ist es unsere Pflicht, ein Gesuch um Erhöhung des Zeitbudgets mit Begründungen einzureichen. Die Krankenkasse kann die Unterlagen zur Einsicht anfordern (Vertrauensarzt), darüber werden Sie von Ihrer Krankenkasse informiert. 


1. Pflegeleistungen gemäss KVG

Pflegeleistungen sind Pflichtleistungen der Krankenversicherer gemäss KVG und werden den verschiedenen Kostenträgern wie folgt in Rechnung gestellt: 

 

Anteil Beitrag der KrankenversichererPatientenbeteiligung 10% bis max. CHF 15.35 pro TagBeitrag der Gemeinde
Tarif (Art. 7a KLV)
Abklärung / Beratung
CHF 76.90 / Std.CHF 7.69 / Std.Gemäss Vereinbarung
Tarif (Art. 7b KLV)
Untersuchung / Behandlung
CHF 63.00 / Std.CHF 6.30 / Std.Gemäss Vereinbarung
Selbstbehalt Krankenversicherung: Beim Bezug von Pflegeleistungen verrechnet die Krankenversicherung dem Bezüger direkt 10% Selbstbehalt des "Beitrages der Krankenversicherer" bis max. CHF 700.00 pro Kalenderjahr und unter Berücksichtigung der persönlichen Franchise.