Mit dem Fahrdienst für Patienten werden Fahrten zu medizinisch-therapeutischen Zwecken angeboten.
Die Voraussetzung für die Beanspruchung des Fahrdienstes ist, dass die Patienten nicht in der Lage sind, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benützen und gegebenenfalls auf eine Begleitperson angewiesen sind. Diese Dienstleistung ist für Menschen, die zu Hause leben, mit einer eingeschränkten Mobilität, welche im privaten Umfeld keine Fahrtmöglichkeiten haben.
Die Fahrten werden in Privatfahrzeugen durch freiwillige Fahrerinnen und Fahrer der Krebsliga Thurgau oder durch das Schweizerische Rote Kreuz durchgeführt. Wenn die Krankenkasse die Transportkosten für medizinisch-therapeutische Zwecke übernimmt, werden die Fahrten durch das Schweizerische Rote Kreuz durchgeführt, ansonsten können die Fahrten auch freiwillige Fahrerinnen und Fahrer der Krebsliga Thurgau übernehmen. Die Bereitstellung des für die Fahrten notwendigen Zubehörs (Kindersitz für Kinder bis zum 12. Altersjahr, Kissen, Schutzeinlagen etc.) ist Sache der Kundschaft.
Der Fahrdienst ist eine wichtige und nicht mehr wegzudenkende Einrichtung.
Wer kann Fahrdienst beanspruchen?
- Patienten mit eingeschränkter Mobilität, welche nicht in der Lage sind, selbständig einen medizinischen Termin wahrzunehmen
- Patienten, welche Begleitung benötigen
Wichtig zu wissen:
- Einige Krankenkassen übernehmen die Transportkosten zu medizinisch - therapeutischen Terminen, setzen aber dafür in der Regel den Fahrdienst des Schweizerischen Roten Kreuzes voraus.
Suchen Sie ein freiwilliges Engagement oder wünschen Sie noch mehr Informationen zum Fahrdienst? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
info@krebsliga-thurgau.ch, 071 626 70 00 Kontakt auf.