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Krebsliga ThurgauSpenden & LegateErbschaft/LegatLegate mit/ohne ZweckbindungErbschaft/Legat

Legate mit/ohne Zweckbindung

Viele Menschen haben präzise Vorstellungen darüber, wie ihre Zuwendung verwendet werden soll. Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, um diesen Vorstellungen in verbindlicher Weise Wirkung zu verleihen. Insbesondere kann der Erblasser seinen Verfügungen Auflagen und Bedingungen anfügen, die im Gegensatz zum blossen Wunsch verbindlich und rechtlich durchsetzbar sind. Die Zweckbindung sollte jedoch keinesfalls allzu eng formuliert sein. Eine eingeschränkte Zweckbindung sollte idealerweise mit der bedachten Institution besprochen werden.

Legate mit Zweckbindung

Einige Vorschläge von Projekten, die sich für Legate eignen.

  • Legat für psychosoziale Beratung von Krebsbetroffenen im Kanton Thurgau.
  • Legat zur Unterstützung krebskranker Kinder und ihrer Familien.
  • Legat zur Finanzierung des Projekts Palliative Care.
  • Legat zur Finanzierung des Patienten Fahrdienstes zu den Therapien.
  • Legat für die Krebsforschung im Kanton Thurgau.

Wir freuen uns über jedes Legat. Die Krebsliga Thurgau trägt das ZEWO-Gütesiegel als Zeichen dafür, dass die Spendengelder für Thurgauer Klienten verantwortuntsvoll eingesetzt werden.

ZEWO-Gütesiegel

Das ZEWO-Gütesiegel zeichnet gemeinnützige Organisationen aus, welche von der ZEWO regelmässig auf den gewissenhaften Umgang mit Spendengeldern überprüft werden. Organisationen, die das Gütesiegel der ZEWO tragen, informieren offen über ihre Tätigkeiten, führen eine transparente Rechnung und setzen ihre Spendengelder zweckbestimmt, wirksam und wirtschaftlich ein. Weiter verfügen die Organisationen über funktionierende interne und externe Kontrollstrukturen.

Alle Organisationen mit ZEWO-Gütesiegel sind von der direkten Bundessteuer befreit. Was die kantonalen Steuern anbelangt, so erhalten Sie Auskunft bei den kantonalen Steuerbehörden.