Alle natürlichen Personen können freiwillige Geldleistungen an gemeinnützige Organisationen mit Sitz in der Schweiz von den Steuern in Abzug bringen. Dabei hat die Zuwendung im Steuerjahr mindestens CHF 200.00 zu erreichen und darf insgesamt 10 % des Reineinkommens nicht übersteigen.
Der Abzug von Zuwendungen juristischer Personen an steuerbefreite Organisationen, die einen öffentlichen oder ausschliesslich gemeinnützigen Zweck verfolgen, ist auf 10 % des Reingewinnes beschränkt.